Was bedeutet Wahlarzt?

 

Da ich Wahlarzt bin, bekommen Sie zur Abrechnung meiner Leistung eine Honorarnote, die Sie bar oder mit der Bankomatkassa begleichen können, da ein Wahlarzt mit keiner Krankenkassa direkt verrechnen kann. (Außer Teilleistungen wie z. B. Gesundenuntersuchungen etc.)

 Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkassa zur Rückerstattung einreichen. Je nach Krankenkassa und Art der durchgeführten Behandlung wird Ihnen ein Teil der Kosten rückerstattet.

Als Service reichen wir Ihre Honorarnote auch gerne bei Ihrer Krankenkassa ein.

 

 

Wie reiche ich eine Honorarnote bei meiner Krankenkasse ein?

 

Ein entsprechendes Antragsformular gebe ich Ihnen mit der Rechnung mit. Das Formular füllen Sie aus und schicken es mit der Honorarnote und einer Zahlungsbestätigung per Post an Ihre Krankenkasse.

 

Muss ich Wahlarzt-Rezepte und Überweisungen umschreiben lassen?

 

Wahlarzt-Rezepte der GKK werden von Ihrer Apotheke im Allgemeinen problemlos angenommen; die Apotheke übernimmt dann die Einreichung für Sie. Für die anderen Krankenkassen gibt es bei den Apotheken keine einheitliche Regelung, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Apotheke.

 Vom Wahlarzt ausgestellte Überweisungen werden auch bei vielen Instituten und Kollegen anderer Fachrichtungen akzeptiert, die dann die chefärztliche Bewilligung für Sie einholen. Das im Einzelfall notwendige Vorgehen klären Sie am besten vorab per Telefon.

 Auf jeden Fall können Wahlarzt-Rezepte und -Überweisungen von Ihrem praktischen Arzt oder den Zweigstellen Ihrer Krankenkasse umgeschrieben werden.